Die Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten für medizinische Versorgung während eines Auslandsaufenthalts sowie eventuelle Rücktransporte, die sonst selbst bezahlt werden müssten.
Die Reisekrankenversicherung gilt für Aufenthalte unter einem Jahr im Gegensatz zur Auslandskrankenversicherung, die ab einem Jahr greift.
Diese Versicherung deckt Stornogebühren des Reiseveranstalters, die bei einer eigenen Absage oder unvorhergesehenen Ereignissen wie Krankheit entstehen, und die sonst selbst gezahlt werden müssten.
Ähnlich wie die Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt diese Versicherung Stornogebühren, jedoch nur bei dringenden Stornierungsgründen. Willkürliche Abbrüche sind nicht abgedeckt.
Diese Versicherung hilft, Schäden an Personen oder Eigentum, die während eines Unfalls entstehen, zu begleichen.
Die Reiseunfallversicherung deckt die Kosten bei schweren Verletzungen, die zu dauerhaften körperlichen Schäden führen und im Urlaub passieren.
Im Falle von Diebstahl oder Beschädigung des Gepäcks übernimmt diese Versicherung die Kosten bis zu einer festgelegten Summe.
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Ausland deckt diese Versicherung Prozesskosten und Gebühren, die unter anderem aus Straf-Rechtsschutz, Schadenersatz-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz bestehen.
Im Falle von Unfällen bietet die Assistance-Versicherung vor Ort Hilfe, wie die Bereitstellung von Informationen, Organisation von Rückreisen oder Krankenbesuchen und weitere Unterstützung.

49,99 €

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